„Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen Verfassung und dem
Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben
das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Die
Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen
erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr abgegeben werden; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für die betreffenden Schüler
das Fach Ethik zum Pflichtfach.“