Im Artikel 76 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) heißt es, dass sich die Eltern „um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler zu kümmern“ haben, wie z.B. um die Erledigung der Hausaufgaben. Wir würden uns wünschen, dass alle Eltern – so wie es in den meisten Familien der Fall ist – täglich kontrollieren, ob alle Hausaufgaben – nicht nur ein Teil – erledigt sind. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind altersgerecht – anfänglich mehr, in der vierten Klasse nur noch ab und zu – beim Organisieren aller Dinge. Falls Ihr Kind Probleme bei der Anfertigung der Aufgaben hat, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Klassenlehrkraft mit bzw. suchen Sie das Gespräch, damit die Ursache für die Schwierigkeiten gefunden werden kann.

Der Sinn der Hausaufgaben:

  • Die Übung des am Vormittag in der Schule behandelten Unterrichtsstoffs
  • Erziehung zur Selbständigkeit
  • Pflichtbewusstsein stärken

Hilfen für die Bewältigung der Hausaufgaben:

  • Feste Arbeitszeit

Eine Devise sollte sein: Hausaufgaben müssen gemacht werden, aber du darfst wählen, wann (nicht nach 17 Uhr). Ein möglichst gleichbleibender Arbeitsbeginn schafft Klarheit und führt zu einer Routine, die Kraft und Zeit spart. Endlose Diskussionen erübrigen sich.

  • Fester Arbeitsplatz

Er sollte ebenfalls immer der gleiche sein. Ein aufgeräumter Tisch und Ruhe helfen bei der Konzentration.

  • Günstige Reihenfolge

Zuerst das Schwierige, dann die Lieblingsfächer; das Schriftliche vor dem Mündlichen.

  • Hausaufgaben und Hort

Bitte gehen Sie abends mit Ihrem Kind die Hausaufgaben noch einmal kurz durch und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit.