Unterrichtsbefreiungen bis zu 1 Tag können bei der Klassenlehrkraft beantragt werden.

Darüber hinausgehende Unterrichtsbefreiungen werden nur von der Schulleitung genehmigt.

Eine Unterrichtsbefreiung kurz vor oder nach den Ferien zur Ermöglichung z.B. eines günstigen Flugpreises etc. kann nicht genehmigt werden.

Erkrankt Ihr Kind direkt an den Tagen vor oder nach den Ferien, so benötigen wir ab dem Schuljahr 2019/20 für die Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung.

Sollten Sie einen Kuraufenthalt für Ihr Kind planen, so muss aus dem Arztschreiben hervorgehen, dass diese Maßnahme unweigerlich in der Schulzeit stattfinden muss, falls die Kur, nicht wie sinnvoll in den Ferien, angetreten werden kann.