Kinder, die mit dem Roller oder Rad zur Schule kommen (mit dem Rad fahren bitte nur Kinder der vierten Klassen, die die Radfahrprüfung erfolgreich bestanden haben), sollten auf Anraten der Verkehrspolizei unbedingt einen Helm tragen. Auf dem Schulhof darf nicht mit den Rollern oder Rädern gefahren werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über Verkehrssicherheit, um mitzuhelfen, dass auf dem Schulweg keine Unfälle passieren.